Organisatorisches

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Stundentafel

Der Unterricht beginnt um 7.40 Uhr; die Kinder können aber bereits um 7.30 Uhr in die Klasse gehen.

Dort ist dann Zeit für ein persönliches Gespräch mit Freunden und der Klassenlehrerin, gemeinsames Spielen oder den Beginn der Arbeit.

Die Stundentafel setzt sich wie folgt zusammen:

Offener Anfang: 7.30 bis 7.40 Uhr

 

Erste Stunde: 7.40 bis 8.25 Uhr
Zweite Stunde: 8.25 bis 9.10 Uhr

 

Große Hofpause: 9.10 bis 9.25 Uhr
Frühstückspause: 9.25 bis 9.40 Uhr

 

Dritte Stunde: 9.40 bis 10.25 Uhr
Vierte Stunde: 10.25 bis 11.10 Uhr

 

Kleine Hofpause: 11.10 bis 11.25 Uhr

„Wegepause“: 11.25 bis 11.30 Uhr

 

Fünfte Stunde: 11.30 bis 12.15 Uhr

„Wegepause“: 12.15 bis 12.20 Uhr

Sechste Stunde: 12.20 bis 13.05 Uhr

 

Wir haben uns entschieden, zwischen dem ersten Zweier-Block auf das Klingelzeichen zu verzichten, um ungestört und fortlaufend arbeiten zu können.

Es klingelt zwischen dem zweiten Zweierblock, zu den Pausen sowie zum Schulbeginn und Schulende.

Buspläne

Zum  10.12.2023 änderte die RSVG die Buspläne für den Schulbusverkehr:

Der Bus nach der 6. Stunde fährt in Zukunft schon um 13.12 Uhr.

Auch die 522 und die 592 fahren schon um 13.12.

Bei der Linie 522 ändert sich auch etwas: Die Kinder aus Lichtenberg etc. Richtung Hennef fahren zukünftig mittags auch mit diesem Bus.

Hausaufgaben

Krankheit und Beurlaubung

Grundsätze für gute Hausaufgabenpraxis

Bei der Stellung von Hausaufgaben in den Klassen 1 bis 4 sollen folgende Grundsätze berücksichtigt werden.

I.Didaktische Grundsätze

Hausaufgaben müssen sich aus dem Gang des Unterrichts ergeben. Sie sind nicht mit mechanischer Regelmäßigkeit zu erteilen, sondern nur, wenn und soweit sie aus didaktischen Grundsätzen notwendig sind.
Hausaufgaben sollen immer im Zusammenhang zum Unterricht erteilt werden. Sie setzen die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse fort durch Festigung und Vertiefung, weiterer Übung und Anwendung von Fertigkeiten.
Eine Zieltransparenz für Kinder soll gegeben sein.

II.Zweck der Hausaufgaben

Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit.
Hausaufgaben unterstützen die Erziehung zu pünktlicher, sorgfältiger und vollständiger Ausführung von Aufträgen, zu selbstständiger Einteilung der Arbeitszeit, sowie zum sachgerechten Gebrauch der jeweils benutzten Hilfsmittel. Diese Fähigkeiten dürfen nicht vorausgesetzt werden; sie werden nach und nach erworben. Die Lehrperson macht deshalb in der Grundschule die Kinder mit der Technik der Hausaufgaben vertraut.

 

III.Zeitlicher Rahmen / Schwierigkeitsgrad

Hausaufgaben sollen den vom Kultusministerium festgesetzten zeitlichen Rahmen nicht wesentlich überschreiten. Sie sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können.

Für die Klassen 1 und 2 in 15 Minuten
Für die Klassen 3 und 4 in 45 Minuten
Von Freitag zu Montag werden keine Hausaufgaben aufgegeben.

Hausaufgaben werden regelmäßig und angemessen aufgegeben.

Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer beobachten in Zusammenarbeit mit den in der Klasse unterrichtenden Fachlehrkräften das Ausmaß der Hausaufgaben und sorgen ggf. für einen Ausgleich.

Hausaufgaben werden je nach Leistungsfähigkeit differenziert nach Zeitumfang (Arbeitstempo) und auch durch individuelle Passung von Inhalten und Aufgaben im Rahmen des Bildungsganges Grundschule aufgegeben.

Die Kinder erhalten in der Regel unmittelbar eine Rückmeldung über ihre Hausaufgaben durch die Lehrperson. Dabei ist nicht nur der Inhalt, sondern auch die Form zu würdigen. Die Wertschätzung der Hausaufgaben erfolgt in einer angstfreien Atmosphäre, auch bei Misserfolgen.

 

IV.Elternmitwirkung

Die Eltern sollten ihrem Kind Anteilnahme und Interesse an Hausaufgaben, sowie das Verständnis für den Sinn der Hausaufgaben zeigen, damit die Hausaufgaben ihren pädagogischen Zweck erfüllen. Das Thema „Hausaufgaben“ soll deshalb regelmäßig auf Elternabenden und nach Bedarf mit einzelnen Eltern erörtert werden.

Das Kind sollte ausreichend Zeit und einen Arbeitsplatz haben, an dem es ungestört und ohne Ablenkung durch Rundfunk, Fernsehen und Familienlärm seine Arbeiten ausführen kann.

Eine motivierende und emotionale Unterstützung bei den Hausaufgaben durch die Eltern ist wichtig bei wenig inhaltlicher Einmischung. Unterstützung durch die Eltern ist erwünscht bei der Einhaltung von Ritualen (z.B. Zeitpunkt, Rhythmisierung, Arbeitstechniken). Die Eltern, bzw. die Hausaufgabenbetreuung in der OGS überprüfen die Einhaltung der Zeiten und der selbstständigen Durchführung. Die Hausaufgaben sollen selbstständig und nicht unter Zwang angefertigt werden.

Die Eltern werden durch die Lehrpersonen aufgeklärt über Verhaltenmöglichkeiten und konzentrationsfördernde Maßnahmen.

Ein enger Austausch zwischen Schule – Eltern und OGS ist für die Bewerkstelligung der Hausaufgaben unerlässlich. Die ehrliche Rückmeldung von Eltern bei Unter- oder Überforderung ist wichtig. Die Kinder sollen ermutigt werden, nicht verstandene Hausaufgaben in der Folgestunde vorzutragen (oder die Eltern geben schriftliche Infos), anstatt aus falsch verstandenem Perfektionismus die Aufgaben von den Eltern machen zu lassen. Tipps und Hilfestellungen (siehe Punkt 3) dürfen gegeben, jedoch keine Lösungen vorgegeben werden.

„Wer einem Kind die Lösung seines Problems sagt, betrügt es um seine eigenen Erfahrungen.“ (Jean Piaget)

 

Wiederholt nicht erledigte Hausaufgaben werden mit Vorankündigungen an die Eltern im Anschluss an den Unterricht in der Schule nachgeholt.

 

Gesetzliche Grundlage: Schul- und Bildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen,
Schulordnung (RdErl. d. KM v. 31.7.2008)

Krankheit

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, sollte es am gleichen Tag morgens zwischen 8.00 und 11.00 Uhr per Telefon mündlich entschuldigt werden, damit bei ungeklärtem Fernbleiben Kontakt mit den Eltern aufgenommen werden kann.

Bitte sprechen Sie auch auf den Anrufbeantworter, wenn dieser läuft. Er wird regelmäßig abgehört.

Telefonnummer Sekretariat: 02248-3229

Darüber hinaus ist es auch möglich, das Kind durch einen Mitschüler mündlich entschuldigen zu lassen.

In jedem Fall ist nachträglich eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes einzureichen.
Unter diesem link finden Sie einen Vordruck für Ihre schriftliche Entschuldigung:

Entschuldigungsformular